AÜG-Reform

Wir sind der sichere Partner an ihrer Seite

Als Ihr Partner für Personallösungen sehen wir es als unsere Pflicht, Sie immer frühzeitig und ganz aktuell über alle relevanten Gesetzesänderungen zu informieren. Das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern. Seit dem April 2017 gelten komplexe Vorschriften, die sowohl Kundenunternehmen, Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer betreffen. Die Schwerpunkte der AÜG Reform sind die Höchstüberlassungsdauer sowie die Equal-Pay Regelungen.

Höchstüberlassungsdauer

18 Monate in ihrem unternehmen

Laut den neuen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dürfen Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher beschäftigt sein (48 Monate in der Metall-Elektro-Branche). Ausnahmen sowie Sanktionen bei Verstößen können Sie dem unten stehenden Schaubild entnehmen.

Equal Pay

Gleicher Lohn wie Ihr Stammpersonal

Bereits nach 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz im Entleihunternehmen erhalten unsere kaufmännischen Fachkräfte den gleichen Lohn wie das Stammpersonal des Unternehmens. Dies gilt für Branchen ohne Zuschlagstarifvertrag. Branchen, die den Zuschlagstarifvertrag haben, gilt Equal Pay ab dem 15. Monat.

Praxisratgeber AÜG Reform

Mehr Informationen für Sie

Neben der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay haben wir Ihnen alle weiteren wichtigen Vorschriften in anschaulichen Infografiken zusammengefasst. Gemeinsam in der Sonderveröffentlichung mit dem Personalmagazin haben wir einen „Praxisratgeber AÜG Reform“ verfasst, den wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen.

Die Wahl des richtigen Dienstleisters

Was Sie beachten sollten

Im Praxisratgeber lesen Sie nicht nur die Änderungen, welche die neue Reform zur Arbeitnehmerüberlassung mit sich bringt, sondern auch, was genau dies für Sie als Unternehmen, aber auch für die Zeitarbeitnehmer bedeutet. Die Neuerungen im AÜG zeigen außerdem, dass Unternehmen und Dienstleister im engen Austausch sein sollten. Die Wahl des richtigen Personaldienstleisters spielt hierbei eine essenzielle Rolle. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Auswahl des richtigen Partners beachten sollten: Unique Professionals stellt sicher, dass Sie trotz aller Hürden von der Flexibilität profitieren, die Ihnen unsere kaufmännischen Fachkräfte bieten. Dabei haben wir zusammen mit Experten praktikable und rechtskonforme Lösungen erarbeitet. Hierfür haben wir Controlling-Tools zur korrekten Berechnung und Meldung von Equal Pay sowie zur Überwachung der Höchstüberlassungsdauer entwickelt und programmiert, die wir Unternehmen zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns an.

Gender-Erklärung

Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung. Bei uns zählt Ihr Talent, völlig unabhängig Ihres Geschlechts. Wir schreiben dies nicht nur, wir leben diesen Grundsatz!

 


Hinweisgeber Kontakt

AGB
Wahrung Menschenrechte


Folgen Sie un s auf:

2024 Copyright - Unique Professionals - part of RGF Staffing